2019. 1.2 Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. April 2019 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der angefochtene Entscheid vom 12. April 2019 sei aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. eventuell: Der Beschuldigte sei gegen Bezahlung einer Kaution von maximal CHF 100‘000.00 aus der Untersuchungshaft zu entlassen. subeventuell: Der Beschuldigte sei unter Anordnung folgender Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft zu entlassen: