Der Beschwerdeführer wurde am 7. Januar 2019 festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 11. Januar 2019 für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 11. April 2019, in Untersuchungshaft versetzt. Mit Antrag vom 5. April 2019 ersuchte die Staatsanwaltschaft um Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate. Am 12. April 2019 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft antragsgemäss um drei Monate, d.h. bis am 12. Juli 2019. 1.2