Der Beschwerdeführer war gemäss den Schilderungen in den Wahrnehmungsberichten sehr aufgebracht und wütend gegen die Polizei, obwohl die Intervention nicht ihm galt, sondern einer ihm vermutlich völlig unbekannten Person. Selbst in einer zweiten Phase des Geschehens, nach der Festnahme der eigentlichen Zielpersonen, war es dem Beschwerdeführer nicht möglich, sich von der Angelegenheit zu distanzieren. Er soll weiterhin sehr aufgebracht und wütend gewesen sein, die Polizisten beim Verlassen des Restaurants verbal beleidigt und einem von ihnen sogar ins Gesicht gespuckt haben.