Die erkennungsdienstliche Erfassung von A.________ ist im Hinblick auf die Abklärung der aktuellen Delikte sowie künftiger Straftaten geeignet und erforderlich. Es handelt sich dabei um ein geeignetes Mittel, um zur Aufklärung der ihm aktuell vorgeworfenen wie auch anderer derartiger Straftaten (u.a. durch Abgleich von daktyloskopischen Spuren oder Fotokonfrontationen mit Geschädigten und/oder Zeugen) beizutragen. Der damit angestrebte Zweck lässt sich nicht durch eine mildere Massnahme erreichen.