Am 10. April 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers (ohne DNA-Analyse). 1.2 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. April 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft, ich sei erkennungsdienstlich zu erfassen, sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die erfassten erkennungsdienstlichen Daten zu löschen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge