9 das Verfahren und die davon betroffenen Personen Stillschweigen zu bewahren (Art. 73 Abs. 2 StPO). Der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners wirft diese Möglichkeit selber auf und es ist den Beschwerdeführern überlassen, einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Damit könnte allenfalls den Befürchtungen der Beschwerdeführer in einem Mindestmass Rechnung getragen werden.