Aktenkundig ist auch, dass die Ehefrau versucht hat, die Situation zu filmen. Dies ist jedoch ebenso wenig ungewöhnlich wie die Tatsache, dass die Polizei jederzeit Personen zur Vorlage eines Ausweises auffordern kann und Telefongespräche – zumindest in der Situation, von der die Polizei damals ausging – im Rahmen der Anhaltung nicht zulässt. Gemäss Bericht des Psychiatriezentrums G.________ vom 13. März 2018 soll der Beschwerdegegner bereits in seinem Heimatland polizeilichen Repressionen ausgesetzt gewesen sein, worauf er habe flüchten müssen.