Ferner ersuchte er – wie schon zuvor im Beschwerdeverfahren BK 19 130 – um Erteilung der amtlichen Verteidigung bzw. eventualiter der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständigung durch Advokat D.________. Die Beschuldigte 3, Ehefrau des Beschwerdegegners, hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen. Die Beschwerdeführer reichten am 6. Juni 2019 eine Replik ein und hielten an ihren Anträgen fest.