Gleichzeitig machte er eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend. Am 4. April 2019 erteilte die Generalstaatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft die Weisung, die angefochtene Verfügung aufzuheben und das Polizeikommando aufzufordern, die Namen der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten bekannt zu geben, sowie den Beschwerdeführer bei allfälligen Einvernahmen mit den beteiligten Mitarbeitern der Sondereinheit uneingeschränkt zuzulassen.