Gegen diese Verfügung erhob C.________ (nunmehr Privatkläger und Beschuldigter) am 18. März 2019 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde (Beschwerdeverfahren BK 19 130). Darin beantragte er u.a. die Aufhebung der verfügten Schutzmassnahmen und die Offenlegung der Identität der bisher geheim gehaltenen Mitarbeiter der Kantonspolizei. Gleichzeitig machte er eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend.