- Ermittlung der vom Beschuldigten dem Beschwerdeführer im Rahmen der Startvorbereitungen mitgeteilten Abbruchlinie - Ermittlung der bis zum Unfallzeitpunkt durch den Beschuldigten durchgeführten Tandem- Trainingsflüge, bei welchen sich dieser der Technik des Rückwärts-Aufziehens bediente - Ermittlung des Herstellungsjahrs, der Eigenschaften und der Geeignetheit (für ein rückwärtiges Aufziehen) des vom Beschuldigten benutzten Gleitschirms - Ermittlung weiterer Zeugen und deren Befragung