schirmsport dazugehört, zumal diese Sportart von ihrer Natur her gewisse nicht zu unterschätzende Restrisiken mit sich bringt und nie völlig gefahrenfrei ist. Es kann nicht sein, dass jedem Gleitschirmpiloten, der beim Fliegen nicht lehrbuchmässig perfekt vorgeht, ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann. Hierfür bräuchte es eine gravierende Pflichtverletzung, die nicht mehr von den Grundrisiken einer Sportart gedeckt wird. Ein Pilotenfehler ist mit anderen Worten nicht automatisch mit einer Sorgfaltspflichtverletzung gleichzusetzen. Dies hat gerade dann zu gelten, wenn ein Pilot sich noch in der Ausbildung befindet.