Bei der Beurteilung seines Verhaltens muss aber auch beachtet werden, dass der Artikel von CRÖNIGER – bei dem es sich im Übrigen nicht um eine allgemein gültige und anerkannte Richtlinie im Gleitschirmsport, sondern um einen Beitrag in einer Verbandszeitschrift handelt – den perfekten Ablauf des Startvorgangs beschreibt. CRÖNIGER merkt auch an, dass Gleitschirmpiloten sich nicht immer an diesen halten und überhastete Starts nicht selten zu beobachten sind. Den von CRÖNIGER und auch vom Ausbildungshandbuch beschriebenen Ablauf nicht exakt zu befolgen, kann demzufolge nicht per se eine Sorgfaltspflichtverletzung begründen. Es handelt sich dabei viel mehr um ein Risiko, das beim Gleit-