Dies bedeutet aber auch, dass er den Bremsgriff zu diesem Zeitpunkt sehr wahrscheinlich bereits verloren hatte. Das ergibt sich namentlich aus den Ausführungen von CRÖNIGER, der das Rückwärts-Aufziehen in verschiedene Phasen unterteilt. Die Startentscheidung und damit der Beginn des Startlaufs folgt dabei klar nach dem Ausdrehen (DHV-Info 2012 Nr. 175, S. 50). Der Beschuldigte will den Griff während des Ausdrehens verloren haben. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass er den Startlauf in die Wege leitete, obwohl ihm eine Bremse bereits entglitten war.