Es habe jedoch eine gewisse Zeit gebraucht, bis er seine Geschwindigkeit habe abbremsen können. Durch das Abbremsen auf der rechten Seite sei der Schirm rechts zu Boden gekommen, dies schneller, als sie hätten verlangsamen können. Dadurch habe es Zug auf die Leinen gegeben, wodurch sie leicht zur rechten Seite umgekippt seien und der Passagier sich verletzt habe (Einvernahme vom 28. Oktober 2015 Z. 158 ff.). Die Bremse habe er beim Umdrehen resp. Ausdrehen verloren (Z. 185, 232). Dass der Beschwerdeführer im Laufe dieses Geschehens stolperte, ist sehr gut vorstellbar.