Die Ursache für das Verlieren des Bremsgriffs müsste durch ein nachweislich pflichtwidriges Verhalten des Beschuldigten gesetzt worden sein, was vorliegend nicht der Fall ist. Beim Start eines Gleitschirmfluges handelt es sich um ein äusserst dynamisches Geschehen und es sind wegen der wirkenden physikalischen Kräfte verschiedene Varianten denkbar, wie sich ein Klettverschluss auch ohne Fehlverhalten des Piloten im Traggurt verfangen kann.