9. Verlust des Bremsgriffs 9.1 Unbestrittenermassen glitt dem Beschuldigten beim Start einer der Bremsgriffe des Gleitschirms aus der Hand. Der Beschwerdeführer geht davon aus, der linke Handschuh des Beschuldigten sei nicht richtig verschlossen gewesen, weshalb der Klettverschluss des Handschuhs sich im Bremsgriff festgeklettet habe. Selbst wenn der Klettverschluss sich aus anderen Gründen festgehakt haben sollte, habe der Beschuldigte dafür einzustehen. Der verhedderte Klettverschluss sei zumindest Mitursache für den Verlust des Bremsgriffs gewesen. Sowohl in der angeblich un-