Sie sei optimiert für Windbedingungen von 5-20 km/h und bei allen gängigen Geländeneigungen einsetzbar (S. 47). Der Beschuldigte hat sich folglich nicht einer besonders risikobehafteten oder übermässig anspruchsvollen Technik bedient. Sie setzt lediglich viel Übung voraus, was jedoch – soweit von einem Laien beurteilbar – beim Gleitschirmfliegen allgemein der Fall sein dürfte. Die nötige Gleitschirm-Erfahrung brachte der Beschuldigte mit seinen ca. 2‘000 Solo- und 30 Tandemflügen grundsätzlich mit. Womöglich wäre eine andere Startmethode in der damaligen Situation zwar vorteilhafter gewesen.