2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, gegen den Beschwerdegegner Anklage zu erheben. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdegegner fortzuführen, weitere Beweise zu erheben und zügig abzuschliessen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. 7,7% MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin.»