2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Beschuldigten/Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten) Bern, 20. Juni 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: