1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung. Am 10. April 2019 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft den Lieferwagen VW D.________ sowie den Personenwagen Volvo E.________ inkl. der zugehörigen Kontrollschilder und Fahrzeugausweise (Ziffer 1). Ausserdem ordnete sie die sofortige Verwertung der Fahrzeuge an und beschlagnahmte den Netto- Verwertungserlös in Anwendung von Art. 268 der Strafprozessordnung (StPO;