2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin F.________ (mit den Akten) Bern, 3. Mai 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: