2 Die Strafanzeige vom 12. Dezember 2018 wurde von D.________ im Namen der Beschwerdeführerin unterzeichnet. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um die Verwaltung der Eigentümerin der betroffenen Parkplätze, der STWEG E.________. Als Liegenschaftsverwaltung war die Beschwerdeführerin von den Eigentümern zur Strafantragstellung gegen Falschparkierer ermächtigt worden (Protokoll der 7. ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 27. April 2018).