Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 4. Januar 2019 wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund schuldig gesprochen. Nachdem der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen ihn geführte Verfahren mit Verfügung vom 16. April 2019 ein. Dagegen gelangte die B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Beschwerde vom 18. April 2019 an die Beschwerdekammer in Strafsachen und verlangte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Einstellungsverfügung.