2. Die mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 10. April 2019 beschlagnahmten Gegenstände (1 externe Festplatte, 1 Tablet mpman, 1 Laptop MacBook Pro mit Kabel) sind dem Beschwerdeführer herauszugeben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt.