Diese Umstände ergeben sich aber nicht aus der angefochtenen Verfügung oder dem Durchsuchungsprotokoll, womit eine Schätzung des möglichen Verwertungserlöses äusserst schwierig ist. Fest steht aber jedenfalls, dass auch qualitativ hochstehende Laptops einer starken Wertverminderung unterliegen, der Laptop bereits im September 2018 beschlagnahmt wurde und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten unter Umständen erst in mehreren Monaten oder gar Jahren abgeschlossen werden kann. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass bei der rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens noch ein angemessener Erlös erzielt werden kann.