Einzig der Laptop MacBook Pro dürfte – da es sich bei Apple Produkten um beliebte und qualitativ eher hochstehende elektronische Geräte handelt – einen gewissen Wiederverkaufswert aufweisen. Dieser Wert hängt jedoch massgeblich vom jetzigen Zustand und Alter des Laptops sowie vom vorhandenen Prozessor ab. Diese Umstände ergeben sich aber nicht aus der angefochtenen Verfügung oder dem Durchsuchungsprotokoll, womit eine Schätzung des möglichen Verwertungserlöses äusserst schwierig ist.