7. Die sich auf dem Laptop/Tablet bzw. der Festplatte befindlichen Fotos nackter Kinder, welche die Staatsanwaltschaft als Beweismittel zu den Akten nehmen will, da sie im Strafverfahren zur Gewinnung eines Gesamtbildes beitragen würden, können ohne Weiteres ausgedruckt und auf diese Weise als Beweismittel zu den Akten genommen werden. Inwiefern dieses Vorgehen nicht möglich sein sollte, ist nicht ersichtlich und wird auch nicht dargelegt. Bei diesem Vorgehen spielt auch der Umstand, dass mittels Zugang zur Cloud an den vorhandenen Daten Veränderungen vorgenommen werden können, keine Rolle.