Er habe ausserdem Schulden in der Höhe von rund CHF 70‘000.00, wobei es sich dabei um Steuerschulden und Schulden bei der Krankenkasse handle. Diese Schulden würden deutlich machen, dass der Beschwerdeführer nicht gewillt sei, finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und die anfallenden Verfahrenskosten (ratenweise) zu begleichen.