Diese gebe sich zeitlebens Mühe, sich gesetzeskonform zu verhalten. Hätte sie nur den leisesten Zweifel gehabt, durch ihr Manöver ein Fahrzeug zu beschädigen, hätte sie sich bei der Polizei gemeldet, um Vorgefallenes zu Protokoll zu geben. Unter anderem wegen der Länge des Verfahrens sowie des unehrenhaften Vorwurfs – Verursachen eines Schadens, ohne dazu zu stehen – sei der Beizug eines Anwalts gerechtfertigt gewesen.