1. Am 1. April 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein, auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern und richtete der Beschwerdeführerin keine Entschädigung und Genugtuung aus. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 16. April 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1 Es sei Ziff. 3. Einstellungsverfügung vom 1. April 2019 aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1‘970.85 auszurichten.