1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 19. Dezember 2018 wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer schuldig erklärt. Dagegen erhob er am 8. Januar 2019 Einsprache. Nach Korrespondenz über deren Rechtzeitigkeit überwies die Staatsanwaltschaft die Akten am 19. März 2019 an das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache.