_ sei durch das Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident C.________, am 6. Dezember 2018 eingestellt worden, nachdem das Opfer den Strafantrag nach Abschluss eines Vergleichs zurückgezogen habe. Der Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer sei am 3. September 2018 ausgestellt worden und mithin im Dezember 2018 bereits rechtskräftig gewesen. Sollte die Beschwerdekammer darin gleichwohl einen Revisionsgrund erblicken, sei die Beschwerde als Revisionsgesuch an die Berufungsinstanz weiterzuleiten.