Daraufhin sei das Verfahren eingestellt worden. Dennoch laufe das Verfahren gegen ihn, den Beschwerdeführer, weiter. Er habe der Staatsanwaltschaft angeboten, das Ganze klären zu wollen. Diese Bitte sei unbeantwortet geblieben. Er verstehe nicht, wieso sein Bruder die Möglichkeit erhalten habe, das Verfahren mit Schmerzensgeld zu beenden, jedoch gegen ihn, den Beschwerdeführer, das Verfahren weiterlaufe. Er bekenne sich insoweit schuldig, als er trotz mehrfachen Versuchens nicht erreichbar gewesen sei. Die Geldstrafe könne er nicht bezahlen.