Daraufhin habe er sich so rasch als möglich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet. Sein Bruder, der ebenfalls wegen der gleichen Sache angezeigt worden sei, habe bei der Polizei ausgesagt, nur er sei tätlich geworden. Zu dieser Zeit sei die Kontaktaufnahme durch die Polizei mangels Wohnsitz des Beschwerdeführers ebenfalls erfolglos geblieben. Einige Zeit später habe ihm sein Bruder mitgeteilt, dass der Geschädigte die «Anklage zurückgezogen hatte, unter der Bedingung dass mein Bruder […] zahle ihm 1000,00 CHF Schmerzensgeld bis zum 01.05.2019». Daraufhin sei das Verfahren eingestellt worden.