Am 29. November 2018 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Am 7. Dezember 2018 teilte das Regionalgericht dem Beschwerdeführer mittels Verfügung mit, dass zu prüfen sei, ob die Einsprache rechtsgültig erfolgt sei, und gab ihm Gelegenheit, innert 10 Tagen zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache eine Stellungnahme einzureichen. Mit undatierter Eingabe (eingegangen am 18. Dezember 2018) nahm er wie folgt Stellung: