Diese Verfügung versah die Staatsanwaltschaft mit einer Rechtsmittelbelehrung (Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern innert 10 Tagen). Mit Schreiben vom 9. April 2019 erhob die B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) dagegen Beschwerde.