1. Im Verfahren BJS 19 4339 gegen A.________ verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am 29. März 2019 was folgt: 1. Die Staatsanwaltschaft stellt in Aussicht, die im oben genannten Verfahren sichergestellten Gegenstände in analoger Anwendung von Art. 376 ff. StPO zur Vernichtung einzuziehen. 2. Die von der Einziehung betroffenen, unter Ziff. 2 erwähnten Personen erhalten Gelegenheit, sich hierzu innert einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der vorliegenden Verfügung zu äussern.