Mit Verfügung vom 10. April 2019 eröffnete das angerufene Obergericht des Kantons Bern ein Beschwerdeverfahren und gewährte der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme bzw. Zustellung der amtlichen Akten. Für das Beschwerdeverfahren betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwalt F.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. In der Stellungnahme vom 11. April 2019 beantragte Staatsanwalt F.________ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Auch das Regionalgericht stellte am 11. April 2019 den Antrag, die Beschwerde sei kostenfäl-