Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 5. April 2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei mit sofortiger Wirkung aus der Sicherheitshaft zu entlassen unter Auferlegung der Pflicht, seinen kosovarischen Pass bei der zuständigen Stelle in Deutschland zu hinterlegen sowie sich in regelmässigen Abständen auf dem örtlichen Polizeirevier zu melden. unter Kosten- und Entschädigungsfolge