1002 ff.). Das Regionalgericht versetzte den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 5. April 2019 für die Dauer von vorerst sechs Monaten zur Sicherung des Strafvollzugs in Sicherheitshaft (pag. 1012 ff.). 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 9. April 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: Die Anordnung der Sicherheitshaft durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei umgehend aus der Haft zu entlassen. Eventualiter: