Im Zivilpunkt wurde der Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung mit C.________ zur Zahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin verurteilt. Die Zivilklage wurde betreffend Schadenersatz auf den Zivilweg verwiesen (pag. 993 ff.). 1.2 Im Anschluss an die mündliche Urteilseröffnung fand am 5. April 2019 die Verhandlung betreffend Anordnung von Sicherheitshaft gemäss Art. 231 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) statt (pag. 1002 ff.).