237 StPO zum gleichen Ziel führen. Wie dargelegt, muss ernsthaft damit gerechnet werden, dass sich der Beschwerdeführer durch Untertauchen innerhalb von Deutschland dem Strafverfahren entziehen könnte. Eine Schriftensperre bzw. Meldepflicht vermag dieser Gefahr nicht zu begegnen. Andere wirksame Ersatzmassnahmen sind nicht ersichtlich.