2 ralstaatsanwaltschaft Staatsanwalt G.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. In der Stellungnahme vom 10. April 2019 beantragte Staatsanwalt G.________ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Auch das Regionalgericht stellte am 11. April 2019 den Antrag, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Am 16. April 2019 reichte der Beschwerdeführer Schlussbemerkungen ein.