4. Es sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren das Honorar der amtlichen Verteidigerin festzusetzen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - Mit Verfügung vom 9. April 2019 eröffnete das angerufene Obergericht des Kantons Bern ein Beschwerdeverfahren und gewährte der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme bzw. Zustellung der amtlichen Akten. Für das Beschwerdeverfahren betraute die Gene-