2. Eventualiter: Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 5. April 2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei mit sofortiger Wirkung aus der Sicherheitshaft zu entlassen, unter Auferlegung der Pflicht an den Beschwerdeführer, seinen albanischen Pass bei der Stadtverwaltung F.________ zu hinterlegen sowie auch in regelmässigen Abständen persönlich beim Polizeirevier F.________ zu melden. 3. Subeventualiter: Die angeordnete Sicherheitshaft sei auf die Dauer von maximal 3 Monaten zu beschränken.