Hierfür wurde er verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten (unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 45 Tagen an die Freiheitsstrafe), zu einer Landesverweisung von 12 Jahren sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 18‘235.65. Weiter verfügte das Regionalgericht über das amtliche Honorar der Verteidigerin bzw. der Vertreterin der Privatklägerin sowie über die entsprechenden Rück- und Nachzahlungspflichten. Im Zivilpunkt wurde der Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung mit C.________ zur Zahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin verurteilt.