1. 1.1 Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 5. April 2019 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) schuldig erklärt der Vergewaltigung, gemeinsam begangen mit C.________ am 24. März 2017 in D.________ zum Nachteil von E.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin). Hierfür wurde er verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 5 Monaten (unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 45 Tagen an die Freiheitsstrafe), zu einer Landesverweisung von 12 Jahren sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 18‘235.65.