1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 21. März 2019 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, gegen E.________ im Zusammenhang mit dem nachträglichen Eintrag «Juni 2011» auf der Näherbaurechtserteilung ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zu eröffnen. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden zur Hälfte – ausmachend CHF 1‘000.00 – der Beschwerdeführerin auferlegt. Die restlichen CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern.