7. Ad Urkundenfälschung, angeblich begangen durch unbekannte Täterschaft im Frühling 2011 im Zusammenhang mit der Näherbaurechtserteilung v. 4. April 2011 7.1 Die Beschwerdeführerin macht hierzu geltend, es sei aufgrund des gesamten Verlaufs der Näherbaurechtserteilungen möglich, dass bereits betreffend die Näherbaurechtserteilung vom April 2011 Verfälschungen vorgenommen worden seien. Die I.________ AG halte es für wahrscheinlich, dass die Teile «Abstellkammer» und «Sitzplatz» nachträglich eingefügt worden seien. Allenfalls bringe eine Befragung von J.________ weitere Erkenntnisse.